Schwangerschaft und befristeter Arbeitsvertrag? Wir helfen.

Nicht immer kommt der Storch genau dann zu Besuch, wenn es uns am besten passt. Vielleicht gerade dann, wenn du gerade einen befristeten Arbeitsvertrag hast und unsicher bist, ob du auch als temporäre Angestellte Anrecht auf Unterstützung hast. Keine Angst: wir haben hier alle Antworten auf die Fragen bereit, die in deinem Kopf herumschwirren, wenn du schwanger und in einem befristeten Anstellungsverhältnis tätig bist.

Eine Schwangerschaft bei einem befristeten Arbeitsvertrag kann viele Fragen aufwerfen – schliesslich ist ein befristetes Arbeitsverhältnis doch ein bisschen anders als ein unbefristeter Vertrag. Aber auch hier musst du nicht auf deinen bezahlten Mutterschaftsurlaub verzichten.

Ich bin schwanger und habe einen befristeten Arbeitsvertrag. Läuft der befristete Vertrag trotzdem aus?

Der Arbeitsvertrag endet trotz deiner Schwangerschaft zum vereinbarten Zeitpunkt – auch wenn du dann dein Kind noch nicht bekommen hast. Du hast keinen Anspruch darauf, dass sich der Vertrag verlängert, weil du schwanger bist.

Habe ich auch bei einem befristeten Arbeitsverhältnis Anrecht auf einen bezahlten Mutterschaftsurlaub?

Du hast einen befristeten Arbeitsvertrag, der ausläuft, noch bevor du dein Kind bekommst? Dann solltest du dich schnellstmöglich arbeitslos melden, sodass du direkt mit dem Ende des Arbeitsvertrags auch Arbeitslosentaggeld bekommst. Zwei Monate vor der Geburt besteht für dich aber zum Glück keine Pflicht, eine neue Arbeit zu suchen – so kannst du dich in Ruhe auf die Geburt vorbereiten. Und auch du bekommst 14 Wochen bzw. 98 Tage nach der Geburt eine Mutterschaftsentschädigung von der AHV-Ausgleichskasse ausbezahlt – dafür erhältst du während dieser Zeit aber kein Arbeitslosengeld.

Wie melde ich meinen Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung, wenn ich einen befristeten Vertrag habe?

Wenn du einen unbefristeten Arbeitsvertrag hast, bzw. noch vor der Geburt arbeitslos wirst, musst du deine Mutterschaftsentschädigung selbst bei der AHV-Ausgleichskasse melden.

Muss ich meinem Arbeitgeber sagen, dass ich schwanger bin, wenn mein befristeter Vertrag vielleicht verlängert oder in ein unbefristetes Anstellungsverhältnis umgewandelt wird?

Nein, das musst du nicht. Wenn du Aussicht auf eine Verlängerung deines Vertrags oder auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag hast, musst du deinem Arbeitgeber nichts von deiner Schwangerschaft erzählen. Oft gilt hier aber die Devise «ehrlich währt am längsten» – vor allem, wenn du langfristig bei deinem Arbeitgeber bleiben möchtest. Wenn eine Vertragsverlängerung ansteht, musst du selbst abwägen, ob es schlauer ist, ehrlich zu sein, oder ob du deine Schwangerschaft bis auf Weiteres verschweigen möchtest. Kündigen kann dir dein Arbeitgeber in der Schwangerschaft nicht. Aber natürlich kann deine Vorgesetzte oder dein Vorgesetzter entscheiden, dir keinen neuen Vertrag anzubieten, wenn er oder sie von deiner Schwangerschaft erfährt. Welche Entscheidung für dich die richtige ist, ist nicht immer ganz einfach herauszufinden.

Keine feste Stelle oder ein eigenes Unternehmen, das gerade deine ganze Aufmerksamkeit braucht – und dann kommt ein Kind! Nicht immer ist es einfach, sich um Job, Geburt, Partnerschaft, Freunde, Hobbys und alles andere, was da noch ansteht, zu kümmern und dabei keine wichtigen Dinge zu vergessen. Genau deshalb stehen wir dir mit Rat und Tat zur Seite und lenken dich durch diese turbulenten Zeiten. Hier erklären wir dir zum Beispiel, wie du dich finanziell und versicherungstechnisch auf die Geburt vorbereiten kannst. Hier erfährst du, wie ihr als junge Familie Freunde findet. Und hier, wie du dafür sorgst, dass deine Zeit am Wochenbett nicht zum Mega-Stress werden.

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