Schwanger als Selbstständigerwerbende: Das musst du wissen.

Du führst dein eigenes Unternehmen? Dann bist du dir sicher gewohnt, Verantwortung zu übernehmen – und kennst auch schlaflose Nächte wahrscheinlich nur zu gut. Jetzt kommt aber auch noch ein Baby dazu! Wie bist du finanziell und versicherungstechnisch abgesichert? Was musst du selbst in die Hand nehmen? Und wie musst du vorgehen, wenn du deinen Anspruch auf unbezahlten Urlaub als Selbstständigerwerbende fälschlicherweise nicht geltend gemacht hast? Keine Panik. Wir helfen dir weiter.

Wir haben zu dem Thema mit Michael Zierski, Rechtsanwalt und Produkt Manager der YLEX AG gesprochen. Seiner Meinung nach ist die Anmeldung der Selbständigkeit bei der AHV-Ausgleichskasse das allerwichtigste. Denn nur wer den Status “selbstständig erwerbende Person” erhalten hat, hat Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung. 

Nun zu den weiteren Punkten:

Habe ich auch als Selbstständigerwerbende Anrecht auf einen bezahlten Mutterschaftsurlaub?

Zum Glück schon! Auch wenn du selbstständig bist, hast du Anspruch auf die sogenannte Mutterschaftsentschädigung. Das bedeutet, dass du während 14 Wochen bzw. 98 Tagen nach der Geburt einen Lohn erhältst, dafür aber nicht arbeiten musst – auch nicht, wenn du selbstständig bist. Wenn du dich aber schon früher wieder um deine Geschäfte kümmerst, endet dein Anspruch auf die Mutterschaftsentschädigung vorzeitig.

Wer bezahlt meinen Mutterschaftsurlaub?

Die Mutterschaftsentschädigung, also Geld, das du während deines bezahlten Mutterschaftsurlaubs erhältst, wird von der AHV-Ausgleichskasse ausbezahlt. Als Selbstständigerwerbende musst du diese Entschädigung bei der Ausgleichskasse, bei der du bereits deine AHV-Beiträge entrichtest, selbst beantragen.

Wie hoch ist die Mutterschaftsentschädigung für Selbstständige?

Effektiv bekommst du auch als Selbstständigerwerbende, genauso wie Angestellte, 80 Prozent des Lohns, maximal 196 Franken pro Tag – und das während 14 Wochen. Wenn du dir mit deinem eigenen Unternehmen zum Beispiel einen Lohn von 120’000 CHF ausbezahlen kannst, rechnet die Ausgleichskasse so: 120’000 CHF / 360 Tage = 333.30 CHF pro Tag. Davon würde sie dir dann 80% ausbezahlen, also 266.70 CHF pro Tag während 14 Wochen bzw. 98 Tagen. Weil die Ausgleichskasse den Maximalbetrag aber bei 196 CHF pro Tag angesetzt hat, wirst du 98 Tage lang nur diese 196 CHF bekommen – also weniger als die 80% deines vorherigen Lohns.

Wann habe ich Anrecht auf einen bezahlten Mutterschaftsurlaub?

Du hast zwei Monate vor der Geburt ein kleines Side-Business gestartet? Dann giltst du für die AHV-Ausgleichskasse nicht als Selbstständigerwerbende. Dann um die Mutterschaftsentschädigung zu bekommen, musst du: 

  • neun Monate vor der Geburt obligatorisch versichert gewesen sein, 
  • davon mindestens fünf Monate erwerbstätig gewesen sein
  • und in der Schweiz wohnen und arbeiten. 

Wenn diese Faktoren nicht auf deine Selbständigkeit zutreffen, bekommst du deine Mutterschaftsentschädigung entweder über deinen Arbeitgeber oder, wenn du als arbeitslos gemeldet bist, von der AHV-Ausgleichskasse ausbezahlt.

Ich habe mein Kind bereits zur Welt gebracht, die Mutterschaftsentschädigung aber nicht beantragt. Kann ich noch was tun?

Das kommt darauf an, wie alt deine Kleine oder dein Kleiner heute ist. Wenn du vor lauter Trubel mit deinem Unternehmen und der Schwangerschaft (und allem, was danach noch kommt!) gar nicht daran gedacht hast, dich bei deiner AHV-Ausgleichskasse zu melden und deine Mutterschaftsentschädigung zu beantragen, kannst du dies zum Glück auch noch rückwirkend tun: Bis fünf Jahre nach Ablauf des Mutterschaftsurlaubs kannst du den Anspruch auf die Entschädigung noch geltend machen.

Bekommen meine Familie und ich Zulagen, wenn ich Selbstständigerwerbende bin?

Auch deiner Familie stehen Kinder- und Familienzulagen zu, solange du aus deinem Business ein AHV-pflichtiges Einkommen von mindestens 7’170 CHF pro Jahr (oder 597 CHF pro Monat) erzielst. Wenn dies nicht der Fall ist, giltst du als nichterwerbstätig. Wenn der Vater des Kindes dann aber Anrecht auf Familienzulage hat (über den Arbeitnehmer oder aufgrund eines höheren Einkommens durch selbstständige Erwerbstätigkeit), bekommt ihr aber die Familienzulagen über ihn. Ganz generell hat jedes Kind nur einmal Anspruch auf Familienzulagen über einen Elternteil. Damit du die Familienzulagen als Selbstständigerwerbende bekommst, musst du dich einer Familienausgleichskasse anschliessen.

Welche finanzielle Unterstützung steht mir und meiner Familie sonst noch zu?

Das hängt mehr von eurer finanziellen Situation ab, als davon, ob du (oder der Vater des Kindes) selbstständig bist. Je nach Kanton gibt es Ergänzungsleistungen, subventionierte Krippenplätze, Steuerentlastungen oder sogar eine Geburtenzulage. Am besten informierst du dich dazu bei deinem Wohnkanton oder bei einer Elternberatungsstelle.

Nicht alle deine Fragen werden sich ums Geld drehen, wenn du dein eigenes Unternehmen führst und dich gleichzeitig auf die Geburt deines Kindes vorbereitest. Was passiert, wenn ich während der Schwangerschaft ausfalle? Wie schaffe ich das nur alles unter einen Hut zu bringen? Und wie geht es nach der Geburt mit meinem Unternehmen und meiner Familie weiter? Wichtig ist, dass du während der Schwangerschaft gut auf dich schaust und dir nicht zu viel zumutest, auch wenn dein Unternehmen dich braucht. Such dir Hilfe, bevor es zu spät ist – sowohl während der Schwangerschaft wie auch nach der Geburt. Gute Anlaufstellen sind zum Beispiel:

Ein eigenes Unternehmen, das gerade deine ganze Aufmerksamkeit braucht – und dann kommt ein Kind! Nicht immer ist es einfach, sich um Job, Geburt, Partnerschaft, Freunde, Hobbys und alles andere, was da noch ansteht, zu kümmern und dabei keine wichtigen Dinge zu vergessen. Genau deshalb stehen wir dir mit Rat und Tat zur Seite und lenken dich durch diese turbulenten Zeiten. Hier erklären wir dir zum Beispiel, wie du dich finanziell und versicherungstechnisch auf die Geburt vorbereiten kannst. Hier erfährst du, wie ihr als junge Familie Freunde findet. Und hier, wie du dafür sorgst, dass deine Zeit am Wochenbett nicht zum Mega-Stress werden.

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