Schwangerschaft und Arbeit: von Kündigung bis Wechsel auf Teilzeit

Wenn du mitten im Berufsleben stehst und schwanger bist, dann hast du sicherlich viele Fragen zu deinem Arbeitsverhältnis. Kann ich mein Arbeitsverhältnis weiterführen? Wann muss ich nach der Schwangerschaft wieder arbeiten? Habe ich nach dem Mutterschutz Anspruch auf eine Veränderung meines Vertrages? Habe ich nach dem Mutterschutz Anspruch auf eine Anstellung in Teilzeit? Wann sollte ich kündigen, wenn ich das möchte? Wir haben hier Antworten auf viele deiner Fragen bereit.

Hier entlang zu unserem “Wie sag ich’s meinem Chef” und welche Rechte habe ich Einmaleins:

Wann sage ich meinem Arbeitgeber, dass ich schwanger bin?

Zunächst einmal vorab: Es gibt keine gesetzlichen Bestimmungen, wann du den Arbeitgeber informieren musst. Idealerweise wartest du aber bis die kritische Zeit der ersten 12 Wochen vorbei ist. Anders sieht die Situation natürlich aus, wenn das ungeborene Kind durch deinen Arbeitsalltag gefährdet werden könnte – dann ist der Zeitpunkt so früh wie möglich zu wählen, damit entsprechende organisatorische Massnahmen zum Schutz von dir und deinem Kind getroffen werden können.

Bitte deine Vorgesetzte oder deinen Vorgesetzten um einen Termin, um ihr oder ihm mitzuteilen, dass du schwanger bist. Zeige in dem Gespräch deine Freude, teile aufrichtig deine Sorgen und überlege dir vorher, was du sagen möchtest. Lass dich nicht drängen, schon konkrete Zusagen zu machen, wie du nach der Geburt weitermachen möchtest, wenn du dir noch nicht sicher bist.

Kündigung in der Schwangerschaft. Was muss ich beachten?

Nach Ablauf der Probezeit darf eine schwangere Arbeitnehmerin während der gesamten Dauer der Schwangerschaft und in den 16 Wochen nach der Geburt nicht gekündigt werden. Dies gilt sogar dann, wenn der Arbeitgeber oder die Arbeitnehmende zum Zeitpunkt der Kündigung noch nichts von der Schwangerschaft wussten. 

Wenn die Kündigung des Arbeitgebers vor der Schwangerschaft ausgesprochen wurde und die vertragliche Kündigungsfrist bei Beginn der Schwangerschaft noch nicht abgelaufen ist, dann wird die Kündigungsfrist unterbrochen. Die Unterbrechung besteht während der gesamten Schwangerschaft und 16 Wochen nach der Geburt. Die verbleibende Kündigungsfrist läuft daher erst 16 Wochen nach der Geburt weiter.

Ausgenommen ist eine fristlose Kündigung – eine solche kann auch während der Schwangerschaft ausgesprochen werden. Eine fristlose Kündigung kann allerdings  nur sehr gut begründet ausgesprochen werden. Zum Beispiel bei Verrat von Geschäftsgeheimnissen oder bei einer Straftat am Arbeitsplatz. Informiere dich bei einer fristlosen Kündigung in der Schwangerschaft in jedem Fall bei einem Rechtsanwalt dazu, ob diese gültig ist.

Teilzeit nach Mutterschaftsurlaub: Tipps für den Wechsel

Wenn du nach der Schwangerschaft mit einem Teilzeitpensum wieder arbeiten möchtest, dann lohnt es sich, frühzeitig das Gespräch mit deinem Arbeitgeber zu suchen und Abmachungen schriftlich festzuhalten. Vielleicht gibt es die Möglichkeit, die Arbeitszeit mit einem Jobsharing zu reduzieren? Oder den gleichen Job mit einem etwas tieferen Pensum zu erledigen? In der schriftlichen Vereinbarung sollten Punkte wie Dauer des bezahlten und unbezahlten Mutterschaftsurlaubs, die Wiederaufnahme der Arbeit, neues Pensum, Lohn und Aufgabenbereich geregelt werden. Wird kein neuer Vertrag für die Zeit nach der Geburt abgeschlossen, gilt der alte Vertrag weiter. Ein Anspruch auf Reduktion deines Beschäftigungsgrades besteht nicht. 

Aufhebung des gegenseitigen Arbeitsverhältnisses während der Schwangerschaft: eine gute Idee?

Wenn dein Arbeitgeber dir keine Teilzeitstelle anbieten kann, obwohl du das möchtest und dies für euer Familienmodell erforderlich ist, dann bleibt dir nichts anderes übrig, als per Ende Mutterschaftsurlaub zu kündigen. 

Bei einer gegenseitigen Aufhebung des Arbeitsvertrages während der Schwangerschaft ist besondere Vorsicht geboten: Denn bei einem Aufhebungsvertrag müssen gesetzliche Kündigungsfristen nicht berücksichtigt werden und wenn du dein Arbeitsverhältnis vor der Geburt auflöst, dann kann es sein, dass du deinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld verlierst.

Unmittelbar nach Mutterschaftsurlaub gekündigt. Was kann ich tun?

Was, wenn du nach deinem Mutterschaftsurlaub zu den vereinbarten Bedingungen zurückkehrst und dir gekündigt wird? Hierzu haben wir die Spezialisten von YLEX befragt: Eine Kündigung unmittelbar nach der Schwangerschaft könnte rechtsmissbräuchlich sein. Am besten holst du dir diesbezüglich juristischen Rat.

Was ist mit deinen laufenden Kosten und Versicherungen bei Schwangerschaft?

Eine Schwangerschaft bedeutet häufig, dass ein Elternteil nach der Geburt weniger oder für eine Weile gar nicht mehr arbeitet. Das kann zu finanziellen Engpässen führen. Du kannst deine laufenden Versicherungs- und Vorsorgeverträge prüfen und gegebenenfalls pausieren. Auch der Wechsel deiner Krankenversicherung und die Überprüfung deines Strom- und Handyvertrages können laufende Kosten reduzieren. Durch den neuen Mensch in eurer Familie kann sich allerdings auch der Vorsorgebedarf verändern. Eine Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsabsicherung oder eine Erweiterung der Krankenversicherung ist in den meisten Fällen sinnvoll, um deine Familie richtig abzusichern. 

Nicht immer ist es einfach, sich um Job, Geburt, Partnerschaft, Freunde, Hobbys und alles andere, was da noch ansteht, zu kümmern und dabei keine wichtigen Dinge zu vergessen. Genau deshalb stehen wir dir mit Rat und Tat zur Seite und lenken dich durch diese turbulenten Zeiten. Hier erklären wir dir zum Beispiel, wie finanzielle Gleichberechtigung geht, oder was du beim Besuchsmanagement von Neugeborenen beachten solltest.


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